EU soll bei Gesundheitstechnologien stärker zusammenarbeiten

Die EU-Kommission hat Ende Januar 2018 einen Vorschlag vorgelegt, mit dem die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien verstärkt werden soll. Patienten sollen sich besser über neue Technologien informieren können und für Hersteller sollen klare Regeln für den gesamten Binnenmarkt gelten.

Die vorgeschlagene Verordnung zur Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment – HTA) deckt neue Arzneimittel und bestimmte neue Medizinprodukte ab. Sie soll die Grundlage für eine dauerhafte, nachhaltige EU-weite Zusammenarbeit bei der Durchführung gemeinsamer klinischer Bewertungen in diesen Bereichen bilden. Die Mitgliedstaaten sollen in den folgenden vier Kernbereichen zusammenarbeiten:

  • bei gemeinsamen klinischen Bewertungen mit dem Schwerpunkt auf den innovativsten Gesundheitstechnologien, die für die Patienten am erfolgversprechendsten sind;
  • bei gemeinsamen wissenschaftlichen Konsultationen, die es den Entwicklern ermöglichen, den Rat der HTA-Behörden einzuholen;
  • bei der Ermittlung neu entstehender Gesundheitstechnologien, damit erfolgversprechende Technologien frühzeitig erkannt werden;
  • bei der fortdauernden freiwilligen Zusammenarbeit in anderen Bereichen.

Die Bewertung der nichtklinischen (z. B. wirtschaftlichen, sozialen und ethischen) Aspekte einer Gesundheitstechnologie wie auch die Festlegung von Preisen und Erstattungssätzen bleibt weiterhin Sache der einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Nächste Schritte

Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat erörtert. Geltungsbeginn der Verordnung soll drei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme und ihres Inkrafttretens sein. Den Mitgliedstaaten sollen weitere drei Jahre nach dem Geltungsbeginn der Verordnung eingeräumt werden, damit sie sich schrittweise auf das neue System umstellen können.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten: Kommissionsvorschlag zur Bewertung von Gesundheitstechnologien

(EU-Kommission / STB Web)

Artikel vom 13.02.2018