Symbolfoto: Nüsse

Beratung für Berater: Wir knacken auch harte Nüsse!

Nicht jeder kann alles...

Von Ihnen als SteuerberaterIn wird ein hohes Maß an Sachkenntnis auch in handelsrechtlichen Fragen erwartet. 'Plausibilitätsprüfung, BilRuG, Offenlegung' - das sind Stichworte, hinter denen sich umfangreiches Fachwissen und ein breites Spektrum an Problemstellungen verbirgt.

Für kleine und mittlere Kanzleien stellt es jedoch eine besondere Herausforderung dar, spezialisiertes Know-How und Erfahrung in diesem Bereich vorzuhalten, um ihren Mandaten auch zu weiterführenden Fragen eine qualifizierte Beratung anbieten zu können. Unsere Gesellschaft hat sich deshalb auf die Beratung und Unterstützung von inhabergeführten Kanzleien spezialisiert. Wir bieten Ihnen unsere Expertise zu allen Fragen rund um den handelsrechtlichen Jahresabschluss an.

Das ermöglicht Ihnen zuverlässige, kompetente Lösungen und hält Ihnen den Rücken frei für Ihre Hauptaufgaben. Unsere Dienst-leistungen schützen Sie darüber hinaus auch vor Regressansprüchen. Dabei garantieren wir Ihnen 100%-igen Mandantenschutz und Verschwiegenheit.

Wir haben Spaß daran, für Sie eine Lösung zu finden!

Zum Ablauf

Sie schicken uns Ihre konkrete Fragestellung und die entsprechenden Unterlagen per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu. Wir geben ein Angebot unter Angabe der voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab. Nach Zustimmung werden wir Ihren Fall bearbeiten und Ihnen per E-Mail unsere Stellungnahme / Anmerkungen zu kommen lassen.

Prüfung von Jahresabschlüssen

  • auf die Beachtung und die Einhaltung handelsrechtlicher Vorschriften,
  • auf Plausibilitäten,
  • einschließlich dazugehöriger Berichte mit Verbesserungsvorschlägen
  • auf insolvenzrechtliche Vorschriften.

Offenlegung

Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen.

Erstellung von Mustern

Entwurf und Erstellung bzw. Überarbeitung von Muster-Jahresabschlussberichten und Muster-Arbeitspapieren, um die Qualität in Ihrer Kanzlei zu steigern und die Bearbeitungszeiten bei der Erstellung von Jahresabschlüssen zu reduzieren.

'Konsolidierung' kleiner GmbHs und GmbHs & Co. KGs

Sie betreuen eine Unternehmensgruppe bestehend aus mehreren Gesellschaften und für die Banken und / oder Ihren Mandanten ist es wichtig, zu sehen, wie das Unternehmen ohne die Verrechnungen zwischen den Gesellschaften dasteht?

Sie schicken uns die Daten für die Konsolidierung zu und wir liefern Ihnen einen konsolidierten Abschluss!

Reporting und Jahresabschluss in Englisch

Ihr Mandant wurde von einem Unternehmen aufgekauft und zukünftig sind Reportings, Jahresabschlüsse und Erläuterungen in englischer Sprache abzugeben?

Wir übernehmen das gerne für Sie.

In-House-Seminare zu den Bereichen

  • BilMoG - Anwendungsbereich und Umsetzungshilfen für kleine Gesellschaft im Sinne von § 267 HGB
  • Erstellung des Jahresabschlusses von kleinen Kapitalgesellschaften
  • Besonderheiten bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von kleinen Personengesellschaften im Sinne von § 267 HGB, insbesondere von GmbH & Co. KGs

Wir bieten unsere Seminare als In-House-Lösung für Sie und Ihre Mitarbeiter an und auch als Seminare bei uns im Haus.

Schenkung- und Erbschaftsteuer

Sparringspartner in schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Gestaltungen sowie diesbezüglichen Rechtsbehelfsverfahren.