Symbolfoto: Handschlag

Beratung zum Generationenwechsel: geplant und vorbereitet!

Generationenwechsel im Betrieb, also der Übergang von einer Unternehmergeneration zur nächsten, stellt besonders Familienbetriebe und mittelständische Betriebe vor ganz besondere Herausforderungen. Vor allem kann der Wechsel rechtzeitig geplant und vorbereitet werden. Ungeschickte Gestaltungen unter Missachtung erbschaft-/schenkungsteuerrechtlicher Vorgaben können für das Unternehmen ruinös sein. Bestimmte gesellschaftsrechtliche Strukturen ergeben zuweilen unbeabsichtigt steuerliche Folgen, die kein Beteiligter wollte.

Eine umfassende, steuerliche Beratung im Vorfeld eines jeglichen Generationenwechsels ist daher genauso unverzichtbar wie die Begleitung der späteren Durchführung. Lindner und August stehen Ihnen zur Verfügung.

Unsere Leistungen im Vorfeld eines Generationenwechsels

  • Bestandsaufnahme Unternehmen: Was ist und was soll bleiben?
  • Unternehmensbewertung in Zusammenarbeit mit Spezialisten der jeweiligen Branche
  • Planung einer Unternehmensübertragung/ eines Unternehmensverkaufs
  • Bei Familienbetrieben: Sind Familienangehörige als potentielle Nachfolger vorhanden?
    Wenn nicht, Suche nach geeigneten Nachfolgern/Käufern
  • Plan B: Es findet sich kein geeigneter Nachfolger – was nun?
  • Beratung bei Finanzierungsfragen im Kontext Unternehmensübertragung
  • Begleitung von Verhandlungen mit Finanzierungsinstituten
  • Klärung von erbschaft-/schenkungsteuerrechtlichen Fragen
  • Klärung von sonstigen steuerlichen gesellschaftsrechtlichen Fragen
  • Mögliche Vorabübertragungen von Vermögenswerten
  • Gestaltung von Übertragungsverträgen unter steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
  • Finanzielle Sicherung der älteren Generation
  • Stiftungsmodelle
  • Durchführung der Unternehmensübertragung
  • Begleitung von Unternehmensauflösungen
  • Fertigung von Erbschaft-/Schenkungsteuererklärungen

Die Bedeutung kontinuierlicher Beratung beim Generationenwechsel

Je besser wir Ihren Betrieb kennen, desto besser können wir Sie zum Thema Generationenwechsel beraten und Sie bei der Durchführung begleiten. Die Vorteile einer fortlaufenden Betreuung der steuerlichen Angelegenheiten bei einer Unternehmensübertragung liegen auf der Hand. Gerade in der vielleicht etwas unruhigen Zeit der Übertragung ist der steuerliche Berater eine feste Komponente, der mit den speziellen Eigenheiten des Unternehmens im Idealfall seit Jahren vertraut ist.

Deshalb ist es dem Unternehmenswohl förderlich, wenn sowohl die Planung des Generationenwechsels als auch die Durchführung aus einer Hand erfolgen. Auch die Unternehmensnachfolger sollten zumindest in der ersten Zeit weiterhin vom bisherigen steuerlichen Berater betreut werden. Eine Unternehmensübertragung braucht im Übrigen viel Planungszeit, das wird sehr häufig unterschätzt. Im Idealfalle sprechen Sie also rechtzeitig mit uns bereits über Ihre potentiellen Nachfolger und den Generationenwechsel.