Symbolfoto: Unterschrift mit Füller

Die Vorteile einer Testamentsvollstreckung

Im Erbfall – also beim Tod eines Erblassers – erhalten normalerweise Erben sofort die Verfügungsgewalt über das Erbe. Insbesondere, wenn mehrere Erben bestimmt wurden, sind Konflikte nicht selten. Möglicherweise wird ein im Ausland befindlicher Erbe benachteiligt, wenn er nicht sofort vor Ort ist, oder ein behinderter Erbe kann ebenfalls seine Interessen nicht persönlich wahren. Der Testamentsvollstrecker wird hier als neutrale Instanz tätig. Er sorgt für eine geordnete Erbauseinandersetzung und dafür, dass jeder Erbe und jeder durch den Erbfall Begünstigte, zu seinem Recht kommt. Er stellt sicher, dass alle Anweisungen und Auflagen des Erblassers erfüllt werden.
Im Falle von minderjährigen Erben kann er im Auftrage des Erblassers das Erbe verwalten bis zu einem vom Erblasser festgesetzten Zeitpunkt, maximal aber für 30 Jahre.

Testamentsvollstreckung – gut beraten und vererbt mit steuerdesign

Wir werden in Ihrem Auftrag als Testamentsvollstrecker für Sie tätig.
Die Beauftragung mit der Vollstreckung setzt stets besonderes Vertrauen zu der beauftragten Person voraus. Wir verfügen über große Erfahrung in diesem Bereich und erfreuen uns seit Jahren des besonderen Vertrauens vieler unserer auch unternehmerisch tätigen Mandanten.

Unsere Leistungen rund um die Testamentsvollstreckung

  • Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers
  • Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen des Erblassers
  • Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Verwaltung des Nachlasses auf Zeit – Dauertestamentsvollstreckung
  • Fertigung von Erbschaftsteuererklärungen