Ihre Finanzbuchhaltung in guten Händen

Unternehmer (Gewerbetreibende und Freiberufler) und Unternehmen sind in unterschiedlichem Umfang zur Abgabe von regelmäßigen Steueranmeldungen und jährlichen Steuererklärungen verpflichtet. Grundlage hierfür ist die Finanzbuchhaltung. Mit Ablauf eines Kalenderjahres wird aus der Finanzbuchhaltung der Jahresabschluss in Form einer Bilanz oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt. Auch die Banken erwarten mittlerweile aussagekräftige unterjährige Auswertungen. Wir als Ihr Steuerberater stellen sicher, dass Ihre Finanzbuchhaltung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und ordnungsgemäß erstellt wird. Bei Auffälligkeiten halten wir umgehend Rücksprache mit Ihnen.

Neben der Erfüllung der gesetzlichen Abgabefristen für Steueranmeldungen dient die Finanzbuchhaltung als wesentliche Grundlage für die Unternehmenssteuerung. Die aus der Finanzbuchhaltung entwickelte regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertung dient der Kontrolle der betrieblichen Entwicklung. Sie können sich einen Überblick über die aktuelle Unternehmensentwicklung verschaffen und somit Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen und gegensteuern.

Unsere Leistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung in der Übersicht

  • Finanzbuchführung mit Kontierung der Belege bei uns im Hause
  • Anlagenbuchhaltung
  • Unterstützung bei Fragen und Erstellung von Steueranmeldungen und Auswertungen bei selbstbuchenden Mandanten
  • Prüfung der Belege zur Sicherstellung des Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzuges
  • Kontokorrentbuchführung (Kunden und Lieferanten) mit Erstellung einer Offenen-Posten-Liste
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Antrag auf Dauerfristverlängerung beim Finanzamt
  • Erstellung von individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Datenarchivierung
  • Unterstützung bei der Durchführung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Vorbereitung und Teilnahme an Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Betriebsprüfungen
  • Digitale Belegbuchhaltung