Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht

Unternehmen mit Auslandsbezug

Seit Jahren wächst der internationale Wirtschaftsverkehr stetig. Des Weiteren nehmen die Unternehmen mit Auslandsbeziehungen in Form von Beteiligungen, ausländischen Betriebsstätten oder auch  Arbeitnehmerentsendungen ständig zu. Das erhöht die Anforderungen, sich mit den internationalen Steuersystemen auseinander zu setzen. Auf die in diesem Zusammenhang bestehenden Fragestellungen wie Besteuerungsrechte von Staaten, Verrechnungspreisdokumentationen von verbundenen Unternehmen und Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen für ausländische Betriebsstätten sowie Besteuerung von Grenzgängern haben wir uns spezialisiert.

Arbeitnehmer mit Auslandsbezug

Gerade aufgrund der Nähe zur niederländischen Grenze betreuen wir eine Vielzahl von Mandanten, die entweder aus dem Ausland täglich in Deutschland arbeiten, oder die in Deutschland leben und im Ausland arbeiten. Durch die stetige Zunahme von Home-Office verkompliziert sich die Zuordnung der Einkünfte auf die einzelnen beteiligten Staaten.

Wir führen offiziell die durch die Steuerberaterkammer verliehene Zusatzqualifikation des Fachberaters für internationales Steuerrecht.