Länder stimmen Gesetz zur Arzneimittelversorgung zu

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 dem Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zugestimmt, das der Bundestag am 6. Juni 2019 verabschiedet hatte.

Das Gesetz reagiert auf Arzneimittelskandale der letzten Zeit. Als Folge erhält der Bund mehr Befugnisse bei Produktrückrufen und bei Hersteller-Kontrollen in Drittstaaten. Die Anforderungen an Herstellung und Abgabe von Krebsmedikamenten durch Apotheken werden verschärft. Heilpraktiker dürfen nur noch in Ausnahmefällen verschreibungspflichtige Arzneimittel selbst herstellen. Für Versicherte entfällt die Zuzahlung, wenn ein Medikament wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Krankenkassen können in diesen Fällen einen Regressanspruch gegenüber dem Pharmaunternehmen einfordern.

Außerdem erhalten Patienten künftig leichter so genannte Biosimilars, also biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, deren Patent abgelaufen ist. Zudem enthält das Gesetz einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts.

Das Gesetz mit diesen und einigen weiteren Änderungen wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 01.07.2019