Schmerzensgeld für fehlerhafte Hüftprothesen

Das Landgericht Freiburg hat drei Klägerinnen Schmerzensgeldbeträge und weiteren Schadensersatz wegen fehlerhafter Hüftprothesen zugesprochen.

Mit drei (nicht rechtskräftigen) Urteilen vom 02.08.2019 (Az. 1 O 460/11, 1 O 223/12, 1 O 266/12) hat das Landgericht Freiburg erneut drei Klägerinnen, denen in den Jahren 2005 und 2006 Hüftprothesen eines international tätigen Medizinprodukteherstellers implantiert worden waren, Schmerzensgeldbeträge zwischen 17.500 Euro und 25.000 Euro sowie weiteren Schadensersatz zugesprochen. Nach Überzeugung des Gerichts weisen die Hüftprothesen, die heute nicht mehr vertrieben werden, einen Produktfehler auf, für den die Muttergesellschaft als Herstellerin und die deutsche Tochtergesellschaft, die die Prothese in Deutschland vertrieben hat, einstehen müssen.

In den Jahren 2017 und 2018 sind die verantwortlichen Unternehmen schon mehrfach in ähnlich gelagerten Fällen durch verschiedene Kammern des Landgerichts zu Schmerzensgeldzahlungen verurteilt worden. Dabei stand zunächst im Vordergrund, dass die untersuchten Hüftprothesen zu Metallabrieb geführt hatten, der bei den Prothesenträgern zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hatte.

Zu hohes Versagensrisiko

Die jüngsten Verurteilungen stützen sich daneben auch auf das Argument, dass der gesamte Prothesentyp ein zu hohes Versagensrisiko aufweist. Damit müsste der Hersteller grundsätzlich Schmerzensgeld bezahlen, wenn sich der Träger dieses Prothesentyps aus Angst vor einem Prothesenversagen zu einem operativen Prothesenwechsel entschließt, unabhängig davon, ob erhöhter Metallabrieb vorliege oder nicht.

Das LG Freiburg weist in seiner Pressemitteilung außerdem darauf hin, dass im Hinblick auf die erwähnten Urteile aus den Jahren 2017 und 2018 jeweils Berufungen beim Oberlandesgericht Karlsruhe anhängig sind. Über den Stand der Berufungsverfahren sei beim LG Freiburg nichts bekannt.

(LG Freiburg / STB Web)

Artikel vom 06.08.2019