GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen

Das Kabinett hat am 17.7.2022 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisieren will.

Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket soll ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert werden, nachdem für das Jahr 2023 ein voraussichtliches Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro festgestellt wurde.

Neben der Heranziehung von Finanzreserven, einer Erhöhung des Bundeszuschusses zur GKV um 2 Milliarden Euro und der Gewährung eines Darlehens von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds sind auch Maßnahmen im Bereich der Preisbildung bei Arzneimitteln vorgesehen.

Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ wird abgeschafft, das Honorarzuwachs für Zahnärztinnen und Zahnärzte soll begrenzt werden.

Der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlenden wird dennoch steigen. Eine Anhebung um 0,3 Prozentpunkte sei derzeit nicht unrealistisch, so das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Weiterführende Informationen auf der Website des BMG

(BMG / STB Web)

Artikel vom 06.08.2022