Die Arztpraxen haben 2021 mit 71,7 Prozent den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung erzielt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, resultierten 24,5 Prozent der Einnahmen aus Privatabrechnung und 3,8 Prozent aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten.
Zu den Arztpraxen zählen Einzelpraxen, fachgleiche sowie fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) (Gemeinschaftspraxen) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), ausgenommen sind Zahnarztpraxen und psychotherapeutische Praxen. Seit 2019, dem vorherigen Berichtsjahr der Erhebung, waren die Anteile der Einnahmen aus Kassenabrechnung (2019: 70,4 Prozent), Privatabrechnung (26,1 Prozent) sowie sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten (3,5 Prozent) nahezu unverändert.
Die Zahlen im Überblick
Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis einschließlich fachübergreifender BAG und MVZ lagen 2021 bei 756.000 Euro. Demgegenüber standen Aufwendungen von durchschnittlich 420.000 Euro. Aus der Differenz von Einnahmen und Aufwendungen ergibt sich ein durchschnittlicher Reinertrag von 336.000 Euro je Praxis.
Reinertrag versus Gewinn
Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder Aufwendungen für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber. Aufwendungen für Personal sind in den Aufwendungen enthalten.
Zahnarztpraxen und psychotherapeutischen Praxen
Zahnarztpraxen erzielten 2021 nur etwas mehr als die Hälfte (52,7 Prozent) ihrer Einnahmen aus dieser Quelle. In psychotherapeutischen Praxen machte die Kassenabrechnung dagegen sogar 90,1 Prozent der gesamten Einnahmen aus.
In Zahnarztpraxen lagen sowohl die durchschnittlichen Einnahmen (791.000 Euro) als auch die Aufwendungen (510.000 Euro) über denen der Arztpraxen, der durchschnittliche Reinertrag je Zahnarztpraxis fiel dagegen geringer aus (281.000 Euro). Psychotherapeutische Praxen, die mit durchschnittlich 1,8 tätigen Personen deutlich kleiner sind als Arzt- oder Zahnarztpraxen mit jeweils 9,8 beschäftigten Personen, erzielten im Jahr 2021 durchschnittlich Einnahmen von 127.000 Euro bei Aufwendungen von 36.000 Euro, woraus sich ein Reinertrag von 91.000 Euro je Praxis ergab.
(Destatis / STB Web)