COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Das Bundeskabinett hat Gesetzesentwürfe für das Gesundheitswesen beschlossen. Mit dem COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz sollen die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen werden.

Neben der Unterstützung der Krankenhäuser sollen Honorareinbußen der niedergelassenen Ärzte abgefedert werden. Auch Pflegeeinrichtungen sollen befristet von Bürokratie entlastet und ebenfalls finanziell unterstützt werden.

Für verschobene planbare Operationen und Behandlungen sollen Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich erhalten, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coranavirus-Infektion freizuhalten. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 30.09.2020 nicht belegt wird, sind pauschal 560 Euro pro Tag vorgesehen. Außerdem sollen Krankenhäuser einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen, erhalten.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollen bei einer zu hohen Umsatzminderung aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme durch Patienten mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt werden.

Im Bereich der ambulanten und stationären Pflege sollen Qualitätsprüfungen befristet ausgesetzt werden; außerdem sind Änderungen bei der Durchführung von Begutachtungen und der Verzicht auf die – nach geltendem Recht obligatorischen – Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen vorgesehen.

(BMG / STB Web)

Artikel vom 23.03.2020