Unternehmer (Gewerbetreibende und Freiberufler) und Unternehmen sind in unterschiedlichem Umfang zur Abgabe von regelmäßigen Steueranmeldungen und jährlichen Steuererklärungen verpflichtet. Grundlage hierfür ist die Finanzbuchhaltung. Mit Ablauf eines Kalenderjahres wird aus der Finanzbuchhaltung der Jahresabschluss in Form einer Bilanz oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt. Auch die Banken erwarten mittlerweile aussagekräftige unterjährige Auswertungen. Wir als Ihr Steuerberater stellen sicher, dass Ihre Finanzbuchhaltung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und ordnungsgemäß erstellt wird. Bei Auffälligkeiten halten wir umgehend Rücksprache mit Ihnen.
Neben der Erfüllung der gesetzlichen Abgabefristen für Steueranmeldungen dient die Finanzbuchhaltung als wesentliche Grundlage für die Unternehmenssteuerung. Die aus der Finanzbuchhaltung entwickelte regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertung dient der Kontrolle der betrieblichen Entwicklung. Sie können sich einen Überblick über die aktuelle Unternehmensentwicklung verschaffen und somit Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen und gegensteuern.