15.01.2021
Für Prozesskosten gilt ein grundsätzliches Abzugsverbot, es sei denn, es geht dabei um die Existenzgrundlage. Diese ist ausschließlich materiell zu deuten; besondere emotionale Belastungen fallen nicht darunter, wie der Bundesfinanzhof in einem im November veröffentlichten Urteil klarstellt.
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