11.10.2024
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie zum Beispiel den Einbau eines modernen Heizkessels, kann erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig bezahlt wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt.
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