16.05.2023
Überzogene Reaktionen auf die Nachricht, dass ein eingenommenes Medikament möglicherweise Verunreinigungen enthält, die möglicherweise krebserregend sind, begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Franfurt am Main hervor.
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