02.04.2026
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Betreiber einer Internetplattform gegen das Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstößt, wenn er unter Verweis auf die mit medizinischem Cannabis therapierbaren Beschwerden Behandlungsanfragen bei kooperierenden Ärzten ermöglicht.
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