Die Erstellung von Steuererklärungen ist eines der Kernstücke unserer steuerlichen Leistungen. Dabei ist der formelle Teil der steuerlichen Erklärungen nur der Endpunkt einer umfassenden steuerlichen Beratung. Die Steuererklärung ist eingebettet in eine persönliche steuerliche Gestaltungsberatung das ganze Steuerjahr hindurch.
Wir verarbeiten kompetent und routiniert steuerliche Rohdaten zu steuerlichen Erklärungen. Sie sind als Privatperson und Freiberufler mit ihren einkommensteuerlichen Erklärungen ebenso willkommen wie als Gewerbetreibender, bei dem auch die Gewerbesteuer eine Rolle spielt. Für Kapitalgesellschaften und Vereine übernehmen wir gerne die Erstellung der Körperschaftsteuererklärung einschließlich der erforderlichen Anlagen und für Erbengemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personengesellschaften die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung. Im Idealfall kommt von der Buchführung bis zur Prüfung der Steuerbescheide und der möglichen Einlegung von Rechtsmitteln als aus einer Hand.
Wir sehen Ihre Steuererklärungen nicht isoliert, sondern als Teil Ihrer gesamten steuerlichen Angelegenheiten. Dabei nimmt bei uns die steuerliche Gestaltung einen großen Raum ein. Nicht erst kurz vor Jahresende möchten wir mit Ihnen weitere Gestaltungsmöglichkeiten und Steuersparmöglichkeiten erarbeiten, sondern bewusst und geplant das ganze Jahr hindurch. Wir kennen Ihren Fall und Sie vertrauen uns. Wir arbeiten uns in branchenspezifische Problemstellungen ein, so dass uns keine Besonderheiten entgehen. Durch laufende Fortbildungen sind wir beim Thema Steuererklärung auf dem neuesten Stand, was Rechtsprechung und finanzbehördliche Meinungsbildung angeht.