Was ist die Grundsteuer? Warum ist sie wichtig? Wer muss sie zahlen? Und ist die Grundsteuer gerecht? Diese Fragen beantwortet ein Erklärfilm des Bundesministeriums der Finanzen.
In den meisten Bundesländern wird der Grundstückswert nach dem sogenannten „Bundesmodell“ berechnet. Anstatt des alten Einheitswertes wird der Wert anhand von Bodenrichtwert, Nettokaltmiete, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Bebauungsart und Gebäudealter ermittelt. Das „Bundesmodell“ gilt jedoch nicht überall in Deutschland.
Abweichende Ländermodelle haben Hamburg, Hessen und Niedersachsen entwickelt, in dem zusätzlich die Lage des Grundstücks eine Rolle spielt. In Bayern und Baden-Württemberg zählt vor allem die Grundstücksfläche. Die Bundesländer Sachsen und das Saarland haben das „Bundesmodell“ in gewissen Zügen modifiziert.
Wir bieten Ihnen die Erstellung auf zwei Arten an:
1. Digitale Bearbeitung
Auf Basis der voll digitalen Arbeitsweise können wir Ihnen als Grundsteuer-Steuerberater ein Honorar von
Netto € 450,00 = brutto € 535,50
unabhängig vom Immobilienwert je Grundstücksbewertung anbieten mit einer schriftlichen Honorarvereinbarung gemäß § 4 Abs. 1 StBVV.
In dem Pauschalhonorar gemäß § 4 Abs. 1 StBVV enthalten ist:
Fragen während des gesamten Erfassungs- und Erstellungsprozesses berechnen wir mit einen Stundensatz von netto € 150,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Prüfung pro Bescheid berechnen wir mit netto € 37,50 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Manuelle Bearbeitung durch uns
Wir berechnen die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung nach § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV. Diese orientiert sich am Immobilienwert. Um Ihnen einen Überblick über die Höhe des voraussichtlichen Honorars zu geben, hier einige Berechnungsbeispiele:
Fragen während des gesamten Erfassungs- und Erstellungsprozesses berechnen wir mit einen Stundensatz von netto € 150,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Prüfung pro Bescheid berechnen wir mit netto € 37,50 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.